Home » Mietbedingungen

Mietbedingungen

Mietpreis

Es gilt der im Mietvertrag schriftlich fixierte Mietpreis. Der Mietpreis ist bei Übernahme der Mietartikel ohne Abzug zu zahlen. Die Bezahlung erfolgt via EC/Kreditkarte. Die Mietpreise verstehen sich ab Standort, incl. Montage und Endreinigung sofern gebucht.

Mietzeitveränderung

Eine Veränderung der vertraglich vereinbarten Mietzeit muss mit dem Vermieter mindestens 5 Tage vor Ende der Mietzeit einvernehmlich verabredet werden. Für jeden nicht vereinbarten Tag muß der Mieter den doppelten Tagessatz vergüten.

Haftung des Vermieters

Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Vermieter und seine Mitarbeiter ( Erfüllungsgehilfen ) haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Haftung des Mieters

Der Mieter bestätigt mit der Unterzeichnung des Mietvertrages die Haftung für Schäden am Mietobjekt, die nicht dem normalen Verschleiß unterliegen, für Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Feuer, Unglücksfälle, Nachlässigkeit, Diebstahl,Abhandenkommens des Mietobjektes oder Benutzung zu verbotenem Zwecke. Der Mieter hat den Mietartikel in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben, d. h. in dem Zustand, wie er den Mietartikel bei Abholung übernommen hat. Der Mieter haftet nach den allgemeinen Grundsätzen. Er haftet auch, wenn er unerlaubt das Fahrzeug einem Dritten überlässt und der Schaden nicht ohne dies eingetreten wäre. Der Mieter ist für die ordentliche Beladung der Mietsache verantwortlich und haftet deshalb auch für alle Schäden, die durch das Ladegut entstanden sind. Verbotene Nutzung Die Benutzung des Mietobjektes erfolgt auf eigene Gefahr. Dem Mieter ist untersagt, das Mietobjekt zu verwenden: zum Transport von Lebewesen zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten zur Weitervermietung für sonstige Nutzungen, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen. Sicherheitshinweise:Der Mieter verpflichtet sich, die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften zu beachten. 

Versicherungen

Versicherung der Mietobjekte ist nicht im Mietpreis eingeschlossen. Mietobjekte und Reisegepäck können und sollten vom Mieter, in Absprache mit der bestehenden KFZ-Versicherung, selbstständig versichert werden.

Reservierung, Übernahme und Rückgabe

Reservierungen sind nur gültig für Mietobjektgrößen, nicht für spezielle Mietobjekttypen. Der Vermieter montiert die gemieteten Gegenstände zu Beginn und übernimmt die Demontage der gemieteten Sachen bei Beendigung des Mietverhältnisses. Der Mieter wurde über das veränderte Fahrverhalten seines Fahrzeuges und die maximale zu fahrende Geschwindigkeit von 130 km/h unterrichtet. Der Vermieter weist den Mieter bei Übername der Mietsache darauf hin, dass die zulässige Dachlast nicht überschritten werden darf. Des Weiteren hat der Mieter die geänderten Fahrzeugabmessungen zu beachten. Der Mieter kann vom unterzeichneten Mietvertrag bis 14 Tage vor dem Mietbeginn kostenfrei durch schriftliche Kündigung (Posteingang) zurücktreten. Nach dieser Frist kann der Mieter den Mietvertrag ebenso schriftlich kündigen. Dann verpflichtet sich der Mieter jedoch, 50% des vereinbarten Mietbetrages an den Vermieter zu zahlen. Bei Kündigung bis 7 Tage vor Mietbeginn verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung von 70% des vereinbarten Mietbetrages. Sollte der Vermieter aufgrund verspäteter Rückgaben von Vormietern oder durch Beschädigungen bzw. Zerstörung durch Vormieter nicht liefern können, kann dieser bis 3 Tage vor Mietbeginn vom Mietvertrag kostenfrei zurücktreten. Der Mieter hat bei Übergabe einen gültigen Personalausweis oder Reisepaß auf seinen Namen vorzuweisen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit dieses Vertrages und der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Nach oben scrollen